10. Organisatorisches

Gruppenanzahl, Gruppengröße, Mitarbeiterinnen

In dem Kindergarten St. Wiho werden zurzeit in 2 Gruppen jeweils bis zu 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut.

Einmal wöchentlich findet ein Spielkreis unter Trägerschaft der Kath. Familienbildungsstätte für ca. 2 ½ jährige Kinder statt.

Jede Gruppe wird geleitet und betreut von Mitarbeiterinnen mit einer abgeschlossenen, fachspezifischen Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung.

Öffnungszeiten und monatliche Beiträge



Der Kindergarten ist geöffnet:

Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Regelöffnungszeit / zur Zeit 86,00 €

Bei ausreichendem Bedarf sind weitere Öffnungszeiten möglich in der Zeit von:

07.30 Uhr bis 08.00 Uhr Frühdienst / zur Zeit 8,80 €
12.00 Uhr bis 13.30 Uhr Spätdienst / je halbe Stunde 8,80 €

Der Spielkreis findet statt am Dienstag in der Zeit von:
14.30 Uhr bis 16.45 Uhr / zur Zeit 19,50 €

Die Höhe der Beiträge wird stadteinheitlich in Absprache zwischen allen Trägern von Kindertagesstätten und dem Jugendamt der Stadt Osnabrück festgelegt. Für die Einrichtungen in Trägerschaft katholischer Kirchengemeinden übernimmt das Bischöfliche Generalvikariat die Aufgabe der Verhandlungen zentral.

Bei besonderen Fragen zur Beitragszahlung ist die Leiterin des Kindergartens gerne behilflich.

Ferien und Schließungszeiten

Im Einvernehmen mit dem Pädagogischen Beirat sind die Schließungszeiten wie folgt festgelegt:



- 3 Wochen Sommerferien während der Schulferien des Landes Niedersachsen
- 2 Tage direkt vor den Sommerferien für notwendige Aufräum- und Renovierungsarbeiten



- Weihnachtsferien zwischen Weihnachten und Neujahr;
die genauen Termine werden frühzeitig bekannt gegeben
- an den katholischen Feiertagen Fronleichnam und Allerheiligen

Fehlzeiten

Kann ein Kind den Kindergarten aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht besuchen, ist eine der Mitarbeiterinnen der jeweiligen Gruppe zu informieren. Dies gilt auch dann, wenn ein Kind vorzeitig aus dem Kindergarten abgeholt wird. Den Mitarbeiterinnen ist es sonst nicht möglich, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
Bei ansteckenden Krankheiten, auch bei Kopfläusen, ist nach der Genesung des Kindes eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die besagt, dass das Kind den Kindergarten wieder besuchen darf.

Haftung

Die Kinder sind auf dem Hin- und Rückweg, während der Kindergartenzeit und bei Veranstaltungen des Kindergartens durch den Träger versichert.

Verschiedenes

Die Kinder sollen praktische, wettergerechte Kleidung tragen die auch schmutzig werden darf. Gummistiefel und Hausschuhe sollten gekennzeichnet werden und können im Kindergarten verbleiben. Grundsätzlich sollte eine Kindergartentasche für Mitteilungen, Gebasteltes u. ä. von den Kindern, mitgebracht werden.